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Ordination

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Dieser Artikel befasst sich mit der kirchlichen Ordination im christlichen Sinn. Für weitere Bedeutungen, siehe Ordination (Begriffsklärung).

Salbung der Hände bei der Priesterweihe in der römisch-katholischen Kirche

Ordination (lateinisch: ordinatio: „Bestellung, Weihe“) ist eine gottesdienstliche Handlung in christlichen Kirchen und im Judentum, durch die Gläubige (in römisch-katholischen, orthodoxen und vielen Freikirchen nur Männer) zum geistlichen Amt gesegnet, geordnet und gesandt werden. Das zentrale Segenszeichen in allen Ordinationsliturgien ist die Handauflegung. Sie wird schon im Neuen Testament (2. Tim. 1,6; 1. Tim. 4,14) als Geste der Vollmachtsübertragung erwähnt.

Kirchen katholischer und orthodoxer Tradition

In den Kirchen katholischer und orthodoxer Tradition (römisch-katholische Kirche, orthodoxe Kirchen, altkatholische Kirche und anglikanischen Kirchen) ist mit der Ordination die Weihe zum dreifachen apostolischen Amt von Diakon, Presbyter (Priester) und Bischof gemeint; dies wird auch mit den Begriffen Diakonatsweihe, Priesterweihe und Bischofsweihe bezeichnet. In den meisten dieser Kirchen ist diese Handlung ein Sakrament, in den anglikanischen Kirchen eine Sakramentalie, wobei sie von der anglo-katholischen Richtung der Anglikaner auch als Sakrament verstanden wird. Der Begriff Ordination kommt von lateinisch ordinatio. Keine Ordination hingegen ist die Bestellung zu den kirchlichen Unterämtern des Lektors und des Akolythen, die institutio, im Deutschen wiedergegeben mit „Beauftragung“.

Die Priesterweihe als Sakrament kann in der römisch-katholischen Kirche und in allen orthodoxen Kirchen nur Männern gespendet werden. In der altkatholischen und anglikanischen Kirche werden auch Frauen geweiht.

Das Weihesakrament in der römisch-katholischen Kirche

Das eine Weihesakrament entfaltet sich gemäß Can. 1009 § 1 des Codex Iuris Canonici (CIC) in drei Stufen dieses Sakraments:

  • Weihe zum Diakon, bezeichnet als Diakonat
  • Weihe zum Priester, bezeichnet als Presbyterat
  • Weihe zum Bischof, bezeichnet als Episkopat, dritte und höchste Weihestufe, in der sich die Fülle des Weihesakraments vereint

Gemäß Can. 290 des Codex Iuris Canonici (CIC) lässt selbst der Verlust des klerikalen Standes (Laisierung) die Weihe unberührt: „Die einmal gültig empfangene heilige Weihe wird niemals ungültig“. Jedoch kann durch richterliches Urteil oder Verwaltungsdekret die „Ungültigkeit der heiligen Weihe“ festgestellt werden (Can. 290, 1).

In der lateinischen Kirche besteht grundsätzlich für alle Kleriker die Verpflichtung zum Zölibat. Bereits verheiratete Weihekandidaten dürfen allerdings zum Diakon geweiht werden. Dies ist regelmäßig der Fall bei so genannten ständigen Diakonen, in sehr seltenen Ausnahmefällen mit päpstlicher Dispens auch bei Priestern, was manchmal bei verheirateten Geistlichen anderer christlicher Konfessionen, die zum Katholizismus konvertiert sind, erlaubt wird. In der Mehrzahl der nicht-lateinischen katholischen Rituskirchen ist die Priesterweihe von Kandidaten, die vor ihrer Diakonsweihe verheiratet waren, erlaubt.

Nach katholischer Lehre kann das Weihesakrament nur Männern gültig gespendet werden. Papst Johannes Paul II. bekräftigte in seinem Schreiben Ordinatio Sacerdotalis die Auffassung, die kirchliche Tradition verbiete es, Frauen die Priesterweihe zu spenden. Allerdings sind verschiedene Theologen und auch manche Bischöfe der Ansicht, dass der Ordination von Frauen nichts Prinzipielles entgegenstehe.

Bischofsweihe

Die Bischofsweihe, im liturgischen Sprachgebrauch Konsekration, ist die in eine Heilige Messe eingebettete Weihe eines katholischen Priesters zum Bischof (Vorsteher einer Diözese). Die Bischofsweihe stellt nach katholischem Verständnis die Vollform des Weihesakramentes dar. Alle anderen Formen (Priester- und Diakonenweihe) sind von ihr abgeleitet. Der katholische Bischof steht in seinem Amt in der direkten, ungebrochenen Nachfolge der Apostel (apostolische Sukzession).

An den Wortgottesdienst schließt sich die Weihe an. Zentraler Akt ist hierbei die Handauflegung durch die anwesenden Bischöfe und das Weihegebet. Die Weihehandlung beginnt mit einer Bitte um den Heiligen Geist, damit der zu Weihende als Hirte „für die Kirche Gottes sorgt, die er sich durch das Blut seines eigenen Sohnes erworben hat“ (Apg. 20,28). Anschließend verspricht der Kandidat, den Glauben treu zu bewahren und sein Amt recht zu verwalten.

Durch Handauflegung und Weihegebet des Hauptkonsekrators (zumeist der Metropolit der Kirchenprovinz) soll die Gabe des Heiligen Geistes für das Bischofsamt übertragen werden. Zum Zeichen des Anteils in Fülle am Priestertum Christi wird die Stirn des neuen Bischofs mit dem heiligen Chrisam gesalbt. Die Überreichung des Evangeliars und der bischöflichen Insignien (Bischofsstab, Ring und Mitra) symbolisiert die beiden Hauptaufgaben des Bischofs: Die Verkündigung des Evangeliums und die Leitung seiner Ortskirche. Nach der Weihe folgt die Eucharistiefeier; die Heilige Messe schließt mit dem feierlichen Segen des neugeweihten Bischofs.

Als rechtsverbindlicher Akt wird das öffentliche und freiwillige Weiheversprechen der jeweiligen Weihekandidaten, das während des Weiheritus‘ abgelegt wird, angesehen.

Es sind dies im Einzelnen:

  • Bereitschaft, im Bischofsamt bis zum Tod zu dienen
  • Das Evangelium treu und unermüdlich zu verkünden
  • Das von den Aposteln überlieferte Glaubensgut der Kirche rein und unverkürzt weiterzugeben
  • Einheit mit dem Bischofskollegium (in der römisch-katholischen Kirche auch mit dem Papst)
  • Gehorsam gegenüber dem Papst (nur in der römisch-katholischen Kirche)
  • Zusammen mit den Priestern und Diakonen für das Volk Gottes wie ein guter Vater zu sorgen
  • Den Armen, Heimatlosen und Notleidenden zu helfen
  • Den Verirrten als guter Hirte nachzugehen und sie zur Herde Christi zurückzuführen
  • Für das Heil des Volkes Gottes zu beten und das hohepriesterliche Amt auszuüben

Priesterweihe

Priesterweihe durch Bischof Norbert Trelle, Hildesheimer Dom 2006

Die Priesterweihe wird durch einen Bischof in einem Pontifikalamt vollzogen.

Nach dem Kyrie werden die Kandidaten namentlich aufgerufen. Der Predigt des Bischofs folgen Gehorsamsversprechen und die Herabrufung des Heiligen Geistes in der Allerheiligenlitanei. Zentrale Handlung der Weihe ist die schweigende Handauflegung und das anschließende Weihegebet. Die Handauflegung erfolgt durch alle anwesenden Priester und Bischöfe. Anschließend folgen die rituelle Salbung der Hände mit Chrisam, das Anlegen der Kasel und die Überreichung von Kelch und Hostienschale.

Die Diakonenweihe ist Voraussetzung für den Empfang der Priesterweihe.

Als rechtsverbindlicher Akt wird das öffentliche und freiwillige Weiheversprechen der jeweiligen Weihekandidaten, das während des Weiheritus' abgelegt wird, angesehen.

Es sind dies im Einzelnen:

  • Bereitschaft, das Priesteramt als zuverlässiger Mitarbeiter des Bischofs auszuüben und so die Gemeinde umsichtig unter Führung des Heiligen Geistes zu leiten
  • Den Dienst am Wort Gottes (Verkündigung des Evangeliums und Darlegung des katholischen Glaubens) treu und gewissenhaft zu erfüllen
  • Die Sakramente gemäß der Überlieferung der Kirche zu feiern
  • Zusammen mit dem Bischof im Gebet das Erbarmen Gottes für die Gemeinde zu erflehen
  • Den Armen und Kranken, den Heimatlosen und Notleidenden zu helfen
  • Sich mit Christus tagtäglich enger zu verbinden (hier lautet die Antwort „Mit Gottes Hilfe bin ich bereit“ statt „Ich bin bereit“)
  • Ehrfurcht und Gehorsam gegenüber dem Bischof und seinen Nachfolgern

Diakonenweihe

Die Liturgie für die Diakonenweihe beginnt nach der Verkündigung des Evangeliums. Die Weihekandidaten erklären vor dem Bischof feierlich ihre Bereitschaft zur Weihe und versprechen ihm ihren Gehorsam. In dieser Erklärung enthalten ist die Verpflichtung, dem Wohl des Gottesvolkes zu dienen, Gottes Wort in Wort und Tat zu verkünden, in Ehelosigkeit zu leben, Bedürftigen zu helfen und nach dem Vorbild Christi zu leben.

Anschließend erfolgt die Handauflegung und das Weihegebet durch den Bischof. Hierdurch wird den Weihekandidaten die Gabe des Heiligen Geistes für das Diakonenamt erfleht. Schließlich folgt die Ankleidung mit Stola und Dalmatik sowie die Übergabe des Evangeliars, dann wird der Gottesdienst mit der Eucharistiefeier fortgesetzt.

Das Zweiten Vatikanischen Konzil hat das Amt des ständigen Diakonats in der dogmatischen Konstitution über die Kirche Lumen Gentium wieder hergestellt. Seitdem sind verheiratete Männer im Alter von mindestens 35 Jahren wieder zum Amt des Diakons zugelassen (Ständiger Diakon). Nicht zulässig ist jedoch eine Eheschließung nach der Weihe.

Als rechtsverbindlicher Akt wird das öffentliche und freiwillige Weiheversprechen der jeweiligen Weihekandidaten, das während des Weiheritus‘ abgelegt wird, angesehen.

Es sind dies im Einzelnen:

  • Bereitschaft, sich zum Dienst der Kirche weihen zu lassen
  • Den Dienst des Diakons in selbstloser Hingabe zur Unterstützung des Bischofs und der Priester und zum Wohl des christlichen Volkes auszuüben
  • Den Schatz des Glaubens zu hüten und ihn gemäß dem Evangelium und der Überlieferung der Kirche in Wort und Tat zu verkünden
  • (bei nicht verheirateten Kandidaten:) Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen, diesem Vorsatz treu zu bleiben und in dieser Lebensform Gott und den Menschen zu dienen
  • Bereitschaft, aus dem Geist der Innerlichkeit zu leben, ein Mann des Gebetes zu werden und das Stundengebet treu zu verrichten
  • Den Armen und Kranken, den Heimatlosen und Notleidenden zu helfen
  • Sein eigenes Leben nach dem Beispiel Christi zu gestalten
  • Ehrfurcht und Gehorsam gegenüber dem Bischof und seinen Nachfolgern
  • (bei verheirateten Kandidaten durch die Ehefrau:) Unterstützung des Diakons in seinem Dienst

Das Weihesakrament in der orthodoxen Kirche

Es gibt ebenfalls drei Stufen dieses Sakraments:

Daneben kennt die Orthodoxie, vor allem die Kirchen des byzantinischen Ritus, die niederen Weihen und die Mönchsweihe. Auch das Sakrament der Ehe wird als Weihesakrament bezeichnet.